Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2019)

1. Allgemeines

1.1 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an. Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesen stehen, bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag des Kunden von uns bestätigt wurde.

1.3 Mit der Auftragserteilung ist der Auftraggeber an seinen Auftrag gebunden.

2. Preise, Lieferung und Lieferzeit

2.1 Die Preise für die Stühle entnehmen Sie dem Webshop. Größere Stückzahlen für Gewerbe, Gastronomie, öffentliche Hand (ab 20 Stück), bitte anfragen.

2.2 Bis zu 4 Stühle versenden wir einzeln in Kartons verpackt per Paketdienst an die von Ihnen angegebene Adresse. Sobald das Paket/ die Pakete an den Lieferanten übergeben werden, erhalten Sie eine Versandbestätigung.

2.3 Bei Bestellung von mehr als 4 Stühlen verringern sich die Lieferkosten. Sie erhalten bei Bestellung eine separate Lieferkosten-Bestätigung, die sich nach Entfernung und Anzahl der Stühle/Möbel richtet.

2.4 Wir stellen alle Möbel nur auf Bestellung her, daher liegen unsere Fertigungs- und Lieferungszeiten bei etwa 8 – 10 Wochen. Bei mehreren Feiertagen in dieser Frist kann es sich nochmal verzögern. Die angegebenen Zeiten sind nicht verbindlich, wir wollen sie aber gerne einhalten. Schnellere Lieferzeiten sind möglich.

3. Zahlung

3.1 Die vom System bei Ihrer Bestellung ausgefertigte Rechnung steht zur Zahlung an. Wir liefern erst nach Zahlungseingang, Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sie gelten erst dann als erfolgt, wenn sie bei uns eingegangen sind.

4. Gewährleistung

4.1 Der Auftraggeber hat die ihm gelieferten Waren unverzüglich nach Anlieferung zu prüfen und uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich das Vorliegen offensichtlicher Mängel anzuzeigen. Diese Rügefrist gilt auch dann, wenn dem Auftraggeber offensichtlich andere als die von ihm bestellten Waren geliefert wurden. Andernfalls gelten die gelieferten Waren als genehmigt.

4.2 Für Mängel, die auf eine unsachgemäße Behandlung und / oder Bedienung der gelieferten Waren zurückzuführen sind, haben wir nicht einzustehen.

4.3 Bei berechtigter und form- und fristgerechter Rüge sind wir zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach in unser Ermessen gestellter Wahl berechtigt. Zur Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist uns mindestens eine Frist von 8 Wochen einzuräumen.

4.4 Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, ist uns auf unser Verlangen nochmals die Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferung binnen einer weiteren Frist von mindestens acht Wochen einzuräumen.

4.5 Erst bei nicht fristgerechter oder fehlgeschlagener Ersatzlieferung gemäß vor stehenden Bestimmungen zu 4.3 und 44 ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Gewährleistungsansprüche gegen uns geltend zu machen, es sei denn, dass wir jegliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Auftraggeber gegenüber bereits vorher verweigert haben.

4.6 Holz ist ein Naturprodukt. Das gilt auch für farblich lasierte Stühle. Farbabweichungen müssen ausdrücklich vorbehalten werden. Es wird von uns ausdrücklich jede Gewährleistung in Hinblick auf eine gleiche Farbgebung sowohl bei zusammengehörigen Lieferungen wie auch besonders bei nachbestellten Lieferungen zurückgewiesen. Deshalb müssen wir eine Gewährleistung zu folgenden Punkten ablehnen: Maßhaltigkeit des Materials, Geradlinigkeit des, Farbabweichungen durch verschiedene Holzstrukturen.

5. Gerichtsstand

5.1 Wir wollen uns nicht streiten und bemühen uns, Ihren Auftrag wunsch- und fristgerecht auszuführen. Sollte es trotz allem zu Streitigkeiten kommen, die nicht alleine durch Vereinbarungen behoben werden können, ist der Gerichtsstand Kulmbach

5.2 Für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrages und aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6. Schlussbestimmung

6.1 Soweit die vorstehenden Geschäftsbedingungen den gültigen Bestimmungen abweichen, gelten diese Abweichungen nur, wenn die Voraussetzungen des 24 AGBG vorliegen.

6.2 Der geschlossene Vertrag und die vorstehenden Lieferbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ungültige Klauseln durch eine Regelung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Dies gilt auch für Lücken oder Widersprüchlichkeit.